Bezirksgericht Zell am Ziller, 6280 Zell am Ziller, Unterdorf 1

Das Bezirksgericht Zell am Ziller steht der Bevölkerung wie nachstehend angeführt (jeweils Montag bis Freitag) zur Verfügung:
Einlaufstelle: 07.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: 08.00 bis 12.00 Uhr 
An jedem Dienstag wird von 08.30 bis 12.00 Uhr im Rahmen des Amtstages kostenlose Auskunft zu Rechtsfragen erteilt.
Werden Liegenschaften oder Gebäude beim Bezirksgericht Zell am Ziller versteigert, so können Auszüge aus dem Schätzgutachten sowie Farblichtbilder der zu versteigernden Objekte auch im Internet unter
www.zvg.com
www.edikte1.justiz.gv.at
eingesehen werden. Das gesamte Schätzgutachten liegt in der Exekutionsabteilung während der Amtsstunden zur Einsicht auf.

Justizministerin Dr. Berger besucht Zeller Bezirksgericht

Am Montag, den 19. Mai 2008, besuchte die Bundesministerin für Justiz, Frau Dr. Maria Berger, das Bezirksgericht Zell am Ziller, das nach dem Brand des Gerichtsgebäudes seit vergangenen November vorübergehend im Marktgemeindeamt Zell untergebracht ist.
Im Rahmen eines Rundganges durch die seitens der Gerichtsverwaltung provisorisch genutzten gemeindeeigenen Räumlichkeiten zeigte sich die Ministerin beeindruckt über die Effizienz des Zeller Gerichtes, nachdem trotz beengter räumlicher Verhältnisse der Geschäftsbetrieb dieser Einrichtung in vollem Umfang besorgt wird.
Im Anschluss überzeugte sich die Ministerin von den Arbeiten zur Wiederherstellung des Zeller Gerichtsgebäudes. Bei dieser Gelegenheit dankte Frau Dr. Maria Berger den Verantwortlichen der Marktgemeinde Zell am Ziller für die rasche und unbürokratische Aufnahme der gesamten Verwaltung des Gerichtes im Marktgemeindeamt. Dankesworte richtete sie auch an die Feuerwehr sowie die Bevölkerung, welche "ihrem Bezirksgericht" Unterstützung zukommen ließen. In Zeiten, wo immer wieder die Schließung kleinerer Gerichtseinheiten diskutiert wird - bekanntlich schwebte über dem örtlichen Bezirksgericht vor nicht allzu langer Zeit auch das Damoklesschwert einer möglichen Schließung -  ist der Ausspruch der Frau Ministerin wohltuend: "Zell am Ziller und das Tal brauchen das Bezirksgericht - es soll erhalten bleiben!"
Foto: Die Ministerin trägt sich im Zeller Ehrenbuch ein. Hinten v.l.: Gerichtsvorsteherin Dr. Heike Höllwarth Lang, LA Bgm. Klaus Gasteiger, OLG-Präsident Dr. Walter Pilgermair und Bgm. Walter Amor

Telefonverzeichnis des Bezirksgerichtes Zell am Ziller
Telefon: 05282/2310
Telefax: 05282/2310-10 

Familienrechtsabteilung, Sachwalterschaften (Außerstreitabteilung):
Anna Pezzei (Fachinspektor), Zimmer-Nr. 17

Exekutions- und Konkursabteilung:
Theresia Widner, Zimmer-Nr. 11

Gerichtsvollzieher:
Christian Hechenblaikner, Fachinspektor, Zimmer-Nr. 12
Manfred Binder, Fachinspektor, Zimmer-Nr. 18

Grundbuchsabteilung:
Rosa Mauracher ,Zimmer-Nr. 5, Durchwahl 55
Maria Hauser, Zimmer-Nr. 5, Durchwahl 45

Beglaubigungen:
Maria Hauser, Zimmer-Nr. 5, Durchwahl 45

Strafabteilung:
Maria Zisterer, Fachinspektor, Zimmer-Nr. 27, Durchwahl 27

Bezirksanwalt:
Stefanie Scherer, Bezirksanwältin, Zimmer-Nr. 26, Durchwahl 26

Zivilstreitigkeiten Abteilung 1:
Anna Pezzei, Fachinspektor, Zimmer-Nr. 17, Durchwahl 17
Sarah Eberl, Zimmer 16, Durchwahl 19

Zivilstreitigkeiten Abteilung 2:
Maria Zisterer, Fachinspektor Zimmer-Nr. 27, Durchwahl 27

Das Bezirksgericht Zell am Ziller

Die nachstehend angeführten Texte wurden der vom ehemaligen Gerichtsvorsteher Dr. Georg Menardi verfaßten Festschrift „1592 bis 1992 - 400 Jahre Gericht Zell am Ziller“ entnommen.  

Zur Geschichte des Bezirksgerichtes Zell am Ziller  

Bezirksgericht Zell am Ziller

Gegen Ende des 16. Jahrhunderts, im Jahre 1592, wurde der Amtssitz des salzburgischen Pflegers, der zugleich auch das Richteramt im Zillertal bekleidete, von der am Eingang des Tales gelegenen Burg Kropfsberg nach Zell am Ziller, dem kulturellen und wirtschaftlichen Zentrum des Tales, verlegt. Dieses Jahr 1592 stellt ohne Zweifel einen markanten Einschnitt in der Entwicklung des Gerichtswesens im Zillertal dar, es darf dabei allerdings nicht übersehen werden, daß die Anfänge wesentlich weiter zurückreichen und die Grundlagen dafür bereits im 9. Jahrhundert in Ansätzen faßbar sind. Foto: Das am Eingang des Zillertales liegende Schloß Kropfsberg diente dem salzburgischen Pfleger bis zum Jahre 1592 als Amtssitz.

Die Anfänge

Das Zillertal stand im Mittelalter mit Ausnahme einiger weniger Örtlichkeiten unter der Herrschaft der Erzbischöfe von Salzburg; Die Basis für deren dortige Machtstellung bildete der umfangreiche Grundbesitz des Hochstifts, der von mehreren früh- und hochmittelalterlichen Schenkungen weltlicher Fürsten an die Salzburger Kirche herrührte. Die älteste erhaltene Überlieferung einer solchen Güterübertragung datiert aus dem Jahre 889: Damals schenkte der ostfränkische König Arnulf dem Salzburger Kleriker und späteren Erzbischof Pilgrim Besitzungen im Zillertal. Aufbauend auf diesem, fast das gesamte Tal umfassenden Grundbesitz, gelang es den Salzburger Erzbischöfen mit Hilfe der sogenannten Immunität, der Befreiung ihrer Güter von der weltlichen Grafschaftsgewalt, einen eigenen Herrschaftskomplex aufzubauen, in dem sie selbst die niedere Gerichtsbarkeit (die lediglich die Fällung und Vollstreckung von Todesurteilen ausschloß) sowie zahlreiche andere Verwaltungsbefugnisse, beispielsweise im Bereich des Steuer- und Wehrwesens, ausübten. Im Gegensatz zu Tirol, wo die Vögte als der weltliche Arm geistlicher Immunitäten ihre bischöflichen Herren immer mehr entmachteten und so auf Kosten der beiden Hochstifte Trient und Brixen das spätere Land Tirol schufen, konnten die Salzburger Erzbischöfe ein Erstarken der Vögte verhindern und schließlich im 13. Jahrhundert die Vogteigewalt ganz an sich ziehen, indem sie deren Aufgaben durch eigene, abhängige Beamte durchführen ließen.

Das salzburgische Pfleg- und Probsteigericht im Zillertal

Während heute Verwaltung und Justizwesen von zahlreichen Behörden und Institutionen wie beispielsweise Gericht, Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft oder Polizei mit Hilfe einer großen Anzahl von Beamten und Mitarbeitern getragen werden, nahmen sich diese Strukturen, die für ein geordnetes und gedeihliches Zusammenleben der Menschen schon damals notwendig waren, in der Vergangenheit vergleichsweise bescheiden aus. Im Bereich des Zillertales waren es im wesentlichen zwei Beamte - der Pfleger und der Urbarprobst - die zusammen mit einem kleinen Stab an Gehilfen, wie etwa dem Gerichtsschreiber, dem Gerichtsdiener sowie einigen Knechten und Wächtern, diese vielgestaltigen Funktionen ausübten.
Als ranghöchster Beamter und zugleich als Repräsentant des Hochstifts Salzburg im Zillertal fungierte der Pfleger, der in seiner richterlichen Funktion durchaus als Vorgänger des heutigen Bezirksgerichts angesprochen werden kann, während er hinsichtlich seiner Verwaltungsagenden Aufgaben wahrnahm, die heute in erster Linie in die Kompetenz der Gemeinde und der Bezirkshauptmannschaft fallen. Seinen Amtssitz besaß er interessanterweise nicht im Zentrum des Tales, in Zell, sondern in der am Taleingang, außerhalb des geschlossenen salzburgischen Herrschaftsgebietes gelegenen Burg Kropfsberg, die in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts errichtet worden war. In der Ämterhierarchie an zweiter Stelle hinter dem Pfleger stand der Urbarprobst, der in Zell seinen Sitz hatte und der - laut eines Anhangs zum Zillertaler Landrecht aus dem Jahre 1354 - in erster Linie für die Verwaltung des salzburgischen Urbarbesitzes (die gegen Geld- bzw. Naturalzinse an die Bauern verliehenen Höfe und landwirtschaftlichen Flächen) sowie damit zusammenhängend für die streitige Gerichtsbarkeit um Urbargüter und Urbarpflichten zuständig war, während dem Pfleger die allgemeine Verwaltung, das Wehrwesen sowie die Strafgerichtsbarkeit oblag. 

1592 - Die Verlegung des Gerichtssitzes nach Zell

Gegen Ende des 16. Jahrhunderts, im Jahres 1592, gab der salzburgische Pfleger seinen bisherigen Amtssitz auf der Burg Kropfsberg auf und übersiedelte nach Zell am Ziller. Die Gründe, die zu dieser Entscheidung führten, dürften vielschichtiger Natur gewesen sein. Zum einen hat sich die räumliche Trennung zwischen dem in Zell ansäßigen Urbarprobst und dem im für damalige Fortbewegungs- und Kommunikationsverhältnisse doch recht weit entfernten Kropfsberg weilenden Pfleger als nicht sehr zweckmäßig erwiesen.

Bezirksgericht Zell am Ziller

Zum anderen besaß die Feste Kropfsberg am Ende des 16. Jahrhunderts sicherlich nicht mehr den strategischen Wert als fester Brückenkopf für die Besitzungen Salzburgs im Zillertal wie noch zwei oder drei Jahrhunderte früher. Und schließlich dürfte der Pfleger wohl auch ein wohnliches Haus mit all seinen Annehmlichkeiten im Hauptort Zell der vermutlich recht ungemütlichen mittelalterlichen Burg Kropfsberg vorgezogen haben.
Mit dieser Verlegung des Gerichtssitzes von Kropfsberg nach Zell ging auch die Vereinigung der bisher getrennten Ämter eines Pflegers und Urbarprobstes Hand in Hand; der zeitweilig zur Unterstützung des Pflegers im Justizbereich bestellte Richter war bereits am Anfang des 16. Jahrhunderts nicht mehr nachbesetzt worden und ist in der Folge im Pflegeramt aufgegangen. Diese Bündelung der drei Ämter (Pfleger, Urbarprobst, Richter) in der Hand eines Beamten spiegelte sich fortan auch in der Benennung des Amtssprengels wieder, der nun als „Pfleg- und Probsteigericht Zell“ bezeichnet wurde. Foto: Ein Blick auf das damalige Probsthaus, welches dem Pfleger bis 1767 als Amtssitz diente.

Als Amtsgebäude bezog der Pfleger in Zell die Probsteibehausung, die im Jahre 1577 errichtet worden war und laut des Urbars von 1607 an der unteren Gasse im Anschluß an den Hof und den Garten des Pfarrwidums lag. Es handelt sich damit um jenes Gebäude, in welchem heute die Volksschule Zell untergebracht ist. Im Laufe der Jahrzehnte erwies sich dieses Pfleghaus allerdings als zu beengt, auch die fortschreitende Baufälligkeit wurde immer wieder beklagt, sodaß man sich während der Amtszeit des Pflegers Gottfried von Moll entschloß, eine neue Heimstatt für das Gericht zu bauen, eben jenes heute noch in Dienst stehende Bezirksgericht; im Jahre 1767, nachdem das alte Gebäude an Pivatpersonen verkauft worden war, wurde das neue Gerichtshaus bezogen, das 1991 gründlich renoviert worden ist. Foto: Ein Votivbild aus dem Jahre 1784 zeigt bereits neben dem alten Probsthaus das 1767 bezogene neue Gerichtshaus.
Der Umfang des Zeller Gerichts unterlag bis zum 18. Jahrhundert nur geringen Veränderungen und umfaßte mit Ausnahme der zum tirolischen Landgericht Rottenburg gehörenden Orte Uderns, Ried, Strass und Schlitters, der chiemseeischen Hofmark Stumm und der im bayerischen (ab 1504 tirolischen) Landgericht Rattenberg liegenden Ortschaft Bruck das gesamte Zillertal sowie gleichsam als Enklave auf Rattenberger Gebiet liegenden Burgfrieden Kropfsberg, der aus dem Schloß und sieben Häusern bestand. Der Bereich von Fügen, welcher seit alters her eine gewisse Sonderstellung innerhalb des Zeller Gerichtssprengels eingenommen und eine separate Schranne gebildet hatte, wurde 1678 von Zell abgetrennt und zu einem selbständigen Pfleggericht mit einem eigenen Richter erhoben; erst im 20. Jahrhundert sollte die Wiedervereinigung mit Zell erfolgen.

Der Gerichtsalltag in Zell

Im Unterschied zu heute war das Pfleggericht in Zell beziehungsweise der dortige Pfleger für die Bereiche Verwaltung, Rechtssprechung, Finanzwesen und Militärangelegenheiten zuständig; eine Anhäufung von Kompetenzen, die unserem heutigen Rechtsverständnis mit seiner strengen Trennung von Legislative, Exekutive und Justiz diametral entgegensteht. Die damals alleine dem Pfleger übertragenen Aufgaben werden heute von Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde, Bezirksgericht, Finanzamt und Militärbehörde erledigt. Damit stellte das Pfleggericht in Zell für die Bewohner des Zahlburgischen Zillertales den Inbegriff der Obrigkeit und die Verkörperung der staatlichen Macht dar; es war Verwaltungs und Gerichtsmittelpunkt mit dem jeder Untertan im Laufe seines Lebens im Berührung kam, während der direkte Kontakt der Zillertaler mit den Salzburger Zentralstellen eher gering war.

Bezirksgericht Zell am Ziller

Die für das Zusammenleben der Menschen und für das Verhältnis von Untertan und Herrscher wichtigsten Bestimmungen waren im Zillertaler Landrecht von 1487 schriftlich niedergelegt, wodurch einerseits Rechte und Pflichten der Zeller Gerichtsinsassen fixiert, andererseits eine korrekte Rechtspflege gewährleistet und Übergriffe der Beamten verhindert wurden. Gerichtsverhandlungen wurden in Zell allwöchentlich für den Freitag anberaumt, wobei der Pfleger diesen lediglich beiwohnte und sie leitete, während das Urteil von den Bewohnern des Gerichts, meist rund zehn älteren und erfahrenen Personen, die man Dingleute nannte, gefällt wurde. Erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts wurden diese ursprünglich im Freien stattfindenden, öffentlichen und mündlichen Gerichtsverhandlungen durch geheime und schriftliche im Amtshaus abgelöst, wo Pfleger und Gerichtsschreiber den Beschuldigten verhörten, seine Aussagen zu Protokoll nahmen und dann auf Grund dieser ein Urteil gefällt wurde. Bei Bedarf wurde zur Erzielung eines Geständnisses auch die Folter angewandt, wobei der Pfleger bei dieser peinlichen Befragung, wie man die Folter zeitgenössisch nannte, zwei geeignete Beisassen aus der Zeller und einen aus der Fügener Schranne als Zeugen beizuziehen hatte. Wurde im Zillertal jedoch ein Schwerverbrechen begangen, welches mit dem Tode zu bestrafen war, so war es dem salzburgischen Pfleger nicht gestattet, den Täter abzuurteilen, sondern er mußte diesen an der Zillerbrücke bei Strass an das Landgericht Rottenburg bzw. Rattenberg übergeben, je nachdem auf welcher Seite des Zillers das Verbrechen begangen wurde. Denn die hohe oder Blutgerichtsbarkeit stand dem Pfleger in Zell nicht zu, da sich diese aus der Grafschaftsgewalt herleitete, welche die Salzburger Erzbischöfe für ihre Besitzungen im Zillertal nie besessen hatten. Foto: Im Zillertaler Landrecht von 1487 waren die wesentlichsten Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der salzburgischen Untertanen des Tales niedergelegt (Original im Tiroler Landesarchiv - Codex Nr. 98).
Neben den wöchentlichen Gerichtsverhandlungen fand in Zell noch alljährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, das sogenannte Ehafttaiding statt, worunter man eine öffentliche Versammlung verstand, wo der Pfleger in Anwesenheit der Gerichtsinsassen (meist 18 bis 24 der ältesten und angesehensten eines jeden Ortes) das Landrecht sowie verschiedene andere Rechtsordnungen verlesen ließ und somit der Bevölkerung wieder in Erinnerung rief.
Außerdem wurden neu aufgetretene Rechtsfälle beraten und ihre zukünftige Behandlung festgelegt. Über all diese Vorgänge führte beim Pfleggericht in Zell ein eigener Gerichtsschreiber Buch, er fertigte Urteile in Form von Urkunden aus und besorgte vor allem die zahlreichen Schreibgeschäfte, die sich in Zusammenhang mit Testamenten, Verkäufen, Vormundschaften und ähnlichem ergaben. Auch der Steuerkataster wurde vom Pfleggericht geführt.

Die Entwicklung zum modernen Bezirksgericht  

Bezirksgericht Zell am Ziller

Diese seit dem Ende des Mittelalters gewachsenen Strukturen im Zillertal erfuhren wie viele andere Dinge auch in der napoleonischen Zeit einschneidende Änderungen. Durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer im gesamten römisch-deutschen Reich aufgelöst, wodurch Salzburg mit dem Zillertal unter die Herrschaft der Habsburger kam. 1805 fiel dann Tirol an die Bayern und durch die Niederlage von 1809 wurde auch Salzburg dem neugeschaffenen Königreich angegliedert, wobei das Zillertal zum Innkreis (mit Sitz in Innsbruck) geschlagen wurde und damit erstmals eine territoriale Einheit mit Tirol bildete. Bayern, das damals den Typus des modernen und aufgeklärten Staates verkörperte, versuchte sogleich die Verwaltung der neugewonnenen Gebiete jener Altbayerns anzugleichen, sie zu vereinheitlichen und zentral zu lenken. Das in Tirol seit langem bestehende Nebeneinander von Land- und Stadtgerichten, Hofmarken, Burgfrieden und adeligen Patrimonialgerichten war der neuen Führung logischerweise ein Dorn im Auge. Daher wurde das alte Pfleggericht Zell 1811 zum Landgericht erhoben, die Schranne Fügen und der Burgfrieden Kropfsberg mit dem Landgericht Rattenberg vereinigt, während die Hofmark Stumm zu Zell geschlagen wurde. Die Niederlage Napoleons und seiner Verbündeten brachte dann im Jahre 1816 die endgültige und lange schon von den Menschen herbeigesehnte Vereinigung des Zillertales mit Tirol. Foto: Das an den Besuch Kaiser Franz I. sowie an die Vereinigung des Zillertales mit Österreich im Jahre 1816 erinnernde Denkmal im Umfeld des Bezirksgerichtes.
Bereits im Juni desselben Jahres bereiste Kaiser Franz I. persönlich das Zillertal und nahme die Huldigung seiner neuen Untertanen entgegen. Dieser 5. August 1816 bedeutete für das Zeller Gericht fast ein Jahrhundertereignis. Am Nachmittag erreichte der Monarch von Fügen kommend den Ort, wo er unter unbeschreiblichem Jubel des Volkes begrüßt wurde. Nach einem Besuch des Goldbergwerks verbrachte Kaiser Franz I. die Nacht im Zeller Landgerichtsgebäude. Am nächsten Morgen verließ er den Ort wieder in Richtung Fügen, wo man bereits mit der Errichtung eines Monuments zur Erinnerung an dieses Ereignis begann. Die Zeller wollten den Fügenern nicht nachstehen und so beschloß man ebenfalls ein Denkmal erstellen zu lassen.
Mit der Übernahme der Macht durch Österreich im Jahre 1816 erfolgte zunächst im Gerichtswesen eine Wiederherstellung der vorbayerischen Verhältnisse: Zell und Fügen wurden wieder landesfürstliche Landgerichte, Stumm ein eigenes Patrimonialgericht, lediglich Kropfsberg verblieb - sinnvollerweise - bei Rattenberg.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts setzten sich dann allmählich die modernen Vorstellungen von der Vereinheitlichung des Gerichtswesens und der Gewaltenteilung durch. In Konsequenz dieser Entwicklung wurden 1829 die adeligen Patrimonialgerichte wie etwa Stumm aufgelöst, 1848 die finanz- und steuertechnischen Aufgaben den Gerichten entzogen und 1868 die Verwaltungsaufgaben von den Gerichten auf die neuerrichteten Bezirkshauptmannschaften übertragen, sodaß lediglich die Rechtssprechung und die damit in Zusammenhang stehenden Bereiche den Bezirksgerichten verblieben.
Heute dient Zell am Ziller, nachdem im Jahre 1923 das Bezirksgericht Fügen auf Grund von Einsparungsmaßnahmen des Staates aufgelassen und Zell angegliedert worden war, für 23 Zillertaler Gemeinde, einer Fläche von 1086 km² und rund 30.000 Einwohnern. Die Tatsache, daß eine Talschaft geschlossen einen Gerichtssprengel bildet, ist für Österreich einzigartig und fördert sicherlich die Verbundenheit und Identifizierung der Zillertaler mit „ihrem“ Gericht in Zell.

Das Bezirksgericht Zell am Ziller in den letzten vierzig Jahren

Die Entwicklung des Geschäftsanfalles des Bezirksgerichtes Zell am Ziller seit dem 2. Weltkrieg zeigt die Bedeutung, die dem Gericht als Streitbeilegungs-und Entscheidungsinstitution sowie als bürgerliche Dienstleistungseinrichtung zukommt. Ein Vergleich der Geschäftsausweise der Jahre 1951, 1971 und 1991 spiegelt neben demographischen auch wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Tendenzen wider.
Lebten im Jahre 1951 in den 23 Gemeinden, welche der Sprengel des Bezirksgerichtes Zell am Ziller umfaßt, 18.736 Personen, so wuchs die Bevölkerung bis 1971 auf 24.254 und bis 1991 auf 28.896 an. Im selben Zeitraum stieg der Aktenfall in Zivilsachen von 263 Akten im Jahre 1951 (1971: 1348) auf 2070 im Jahre 1991 sowie in Strafsachen von 300 Akten im Jahre 1951 (1971: 847) auf 1508 im Jahre 1991, wobei im Hinblick auf die geänderte Gesetzeslage für 1991 die Anfallszahl des Bezirksanwaltes beim Bezirksgericht Zell herangezogen wurde, um einen Vergleich zu ermöglichen. Foto: Der frühere Haupteingang des Bezirksgerichtes Zell am Ziller.
Die Diskrepanz zwischen den Zuwachsraten von 54 % bei der einheimischen Population zu 687 % in Zivil- bzw. 403 % in Strafsachen ist augenfällig. Diese rasante Steigerung des Anfalles hat mannigfaltige Gründe, neue Formen des Einkaufs (Versandhäuser), eine geänderte Einstellung zur Aufnahme von Schulden, eine größere Versicherungsdichte ebenso wie eine bessere Information der Bevölkerung über Rechte und Pflichten oder der Ausbau des entgeltlichen und unentgeltlichen Rechtsschutzes. Maßgeblich haben auch folgende Entwicklungen den Geschäftsanfall und die tägliche Arbeit des Bezirksgerichtes Zell am Ziller beeinflußt.

Schon seit Jahrzehnten zählt der Fremdenverkehr zum dominierenden Wirtschaftszweig im Zillertal. Bereits 1953 - die Vergleichszahlen für 1951 stehen nicht zur Verfügung - nächtigten 345.151 Gäste im Sprengel des Bezirksgerichtes Zell. 1971 kletterte die Nächtigungsziffer auf 3,793.764. 1991 erreichte sie 5,691.938, sodaß sich über das Jahr gesehen zur einheimischen Bevölkerung 15.594 Personen im Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichtes Zell am Ziller aufhielten. Da der Ausländerfremdenverkehr überwiegt, zeitigte der Tourismus einen hohen Ausländeranteil sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen. In Zivilsachen wirkt sich dies vor allem bei streitigen Verfahren aus. Die „typischen“ Mahnverfahren, wie Klagen auf ausständige Versicherungsprämien, Kaufpreise, Kirchenbeiträge usw., betreffen Ausländer naturgemäß weniger. Ihre Beteiligung an streitigen Zivilakten betrug im Jahre 1971 20 %, im Jahre 1991 22 %. Foto: Das Gerichtsgebäude vor der Generalsanierung im Jahre 1989.

In 26 % aller Strafanzeigen waren im Jahre 1971 ausländische Staatsangehörige als Opfer oder Täter beteiligt. Bis zum Jahre 1991 stieg dieser Anteil auf 48 %. Der Rechtshilfeverkehr des Bezirksgerichtes Zell am Ziller mit dem Ausland hat daher in den letzten Jahren entsprechend zugenommen. Der dargestellte Aufschwung des Tourismus führte zudem zu einem enormen Verkehrsaufkommen, das durch die zunehmende Motorisierung der einheimischen Bevölkerung noch verstärkt worden ist. Waren im Jahre 1951 im Bezirk Schwaz, zu dem der Gerichtssprengel Zell zur Gänze gehört, 2.036 Kraftfahrzeuge zum Verkehr zugelassen, so schnellte diese Zahl bis 1971 auf 14.765. Im Jahre 1991 zählte man im Bezirks Schwaz 35.232 zugelassen Kraftfahrzeuge, sodaß bei einer Einwohnerzahl im gesamten Bezirk von 62.983 auf nicht einmal 2 Personen ein Kraftfahrzeug entfiel. Daß diese Verkehrsdichte zu einer Steigerung der Unfallszahlen und damit der Verkehrsunfallsakten führte, liegt auf der Hand. Hatte das Bezirksgericht Zell am Ziller im Jahre 1971 über 36 Verkehrsunfälle zu entscheiden, so stieg diese Zahl bis zum Jahre 1991 auf 106, sodaß mehr als die Hälfte (rund 52 %) aller im Jahre 1991 gefällten Zivilurteile betrafen. Die größte Mobilität der Bevölkerung auf Grund der fortschreitenden Motorisierung dokumentiert sich andererseits im lediglich geringfügigen Zuwachs der Rechtshilfeakten in Zivilsachen, die von 180 im Jahr 1951 auf nur 223 im Jahre 1991, sohin um 24 % gestiegen sind, da die Anreise zum erkennenden Gericht problemloser möglich ist als noch vor vierzig Jahren. Foto: Das Bezirksgericht Zell am Ziller nach der Revitalisierung im Jahre 1992.

Bezirksgericht Zell am Ziller

Eine negative Facette des Fremdenverkehrs spiegelt die rapide Zunahme der Vergehen der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung gemäß § 298 StGB wider. War dieses „Modedelikt“ in der Form fingierte Diebstähle von Schiern und anderen Wintersportartikel zur (Teil)Finanzierung des Urlaubes bei Einführung des Strafgesetzbuches im Jahre 1975 noch unbekannt, wurden im Jahre 1991 53 Personen (100 % Ausländer), das ist rund ein Drittel aller Verurteilten, wegen dieses Deliktes bestraft, wobei die Dunkelziffer bei der Vielzahl unaufgeklärter diesbezüglicher Diebstahlsanzeigen (insgesamt 310) zudem sicher beträchtlich ist.
Der wirtschaftliche Aufschwung, den das Zillertal auf Grund des florierenden Fremdenverkehrs genommen hat, dokumentiert sich auch in einer regen Bautätigkeit, die gerichtlich im erheblichen Mehranfall an Grundbuchsakten ihren Niederschlag findet. Der Geschäftsausweis für das Jahr 1951 belegt 500 Tagebuchzahlen. Bis 1971 stieg der Anfall auf 1616 Akten. 1991 erreichte er einen Stand von 4362, was einer Anfallssteigerung in den letzten vierzig Jahren von 772 % entspricht. Fotos: Der Haupteingang wurde im Zuge der Generalsanierung an die Ostseite verlegt und die Eingangs- und Hauptfassade neu gestaltet.

Im Jahre 1951 wurde der Aktenanfall von 2 Richtern und 5 nichtrichterlichen Bediensteten bewältigt. Bis zum Jahre 1971 wurde der Personalstand auf 10 Mitarbeiter (2 Richter, 8 nichtrichterliche Bedienstete) aufgestockt. Heute arbeiten 3 Richter (2,5 richterliche Planstellen bei einer Doppelplanstelle Zell/Schwaz) und 14 nichtrichterliche Bedienstete am Gericht. Die Differenz zwischen der Personalvermehrung und der Anfallsteigerung wurde durch technische Hilfsmittel abgefangen. Als markantes Beispiel hiefür sei die Arbeitserleichterung bei der Erstellung von Grundbuchauszügen durch die Einführung des ADV-Grundbuches angeführt. Mußten früher Grundbuchauszüge mühsam aus den Hauptbüchern abgeschrieben werden, so genügt heute im wesentlichen ein Knopfdruck, um den gewünschten Ausdruck in wenigen Sekunden zu erhalten. Fotos: Anläßlich der Generalsanierung wurde ein zweiter Verhandlungsraum geschaffen und die Inneneinrichtung einer zeitgemäßen Bürotechnik angepaßt.
Die dargestellte Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter erforderte naturgemäß eine Erweiterung der Amtsräume. Standen im Jahre 1951 sieben Räume zur Verfügung, so vergrößerte sich das Bezirksgericht Zell am Ziller bis 1971 räumlich auf neun Büros. Im Zuge der Generalsanierung des Gerichtsgebäudes in den Jahren 1989 bis 1991 wurden insgesamt 24 Räume für den Gerichtsbetrieb adaptiert, sodaß auch bei einer weiteren Verlagerung von Zuständigkeiten zum Bezirksgericht das Gericht in Zell am Ziller hiefür gut gerüstet ist.

Die Pfleger und Vorsteher des Bezirksgerichtes Zell am Ziller

Emmeram Ritz zu Grube1592 bis 1601
Zipprian von Thun1602 bis 1604
Jakob Wilpenhoferbis 1621
Erasmus Kuenbis 1624
Hans von Stahlburg zu Hauzenheimbis 1630
Hans Voglmayr von Schneebergbis 1639
Wolfgang Ueberackerbis 1642
unbesetzt1643
Ferdinand Gottlieb Rehlingbis 1645
Oswald Mayr Major bis 1665
Christoph Baurnfeindbis 1670
Hans Georg von Freysing, Majorbis 1673
Johann Ludwig Jobstbis 1679
Mathias Mayrbis 1680
Alfons Freiherr von Dückerbis 1683
Christoph Adam von Pichlbis 1699
Dominikus Ueberackerbis 1709
Josef Heinrich von Zillerbergbis 1710
Christoph Adam von Grimingbis 1711
Franz Josef von Kleinmayr1712 bis 1729
Ferdinand von Kleinmayrbis 1760
Johann Anton Pürkerbis 1764
Gottfried Ludwig von Mollbis 1795
Josef von Pichlbis 1827
unbesetzt1828
Gebhard Ender 1829 bis 1830
unbesetzt1831
Simon Dietl1832 bis 1833
unbesetzt1834
Christian Schlechter1835 bis 1837
Simon Portabis 1841
Johann Syboldbis 1842
unbesetzt1843
Johann Karl Berger1844 bis 1860
Josef Anton Neunerbis 1862
Josef Voglbis 1874
Josef Gamppbis 1880
August Deigenteschbis 1892
Jakob Stefanibis 1906
Robert Eccher ab Echo von Marienbergbis 1933
Dr. August Pokorny bis 1938
Dr. Alfred Putzkerbis 1946
Dr. Anton Schwabbis 1952
Dr. Ernst Göglbis 1957
Dr. Karl Hechenbergerbis 1962
Dr. Albert Konradbis 1971
Dr. Peter Orlikbis 1978
Dr. Gerald Colledanibis 1981
Dr. Luitpold Lässerbis 1988
Dr. Georg Menardibis 1995
Dr. Hannes Neurauterbis 2006
Dr. Julia Maurer, Amtsleiterin interimistisch2006
Dr. Heike Höllwarth-Langab 2006
 

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