Illegale Biomüll-Entsorgung

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Einheimische und Gäste, welche die Spazierwege entlang des Gerlosbaches frequentieren, haben in letzter Zeit immer wieder Klage geführt, dass Speiseabfälle und -reste im Bereich der Uferbegleitwege widerrechtlich entsorgt werden.                  
Organische Abfälle sind kompostierbar, sie sind der Biomüllsammlung zuzuführen und dürfen keinesfalls in der Natur entsorgt werden. Offensichtlich vertreten der oder die Entsorger die irrige Meinung, dass dieser Abfall ohnehin im Laufe der Zeit verrottet. Derartige illegale Entsorgungen stellen jedoch einerseits eine Übertretung des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes dar, andererseits wird dadurch auch unsere Umwelt beeinträchtigt. 


 

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Zell am Ziller

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