Änderung bei Wasserzähler-Ablesung

Aus Rationalisierungsgründen hat der Gemeinderat beschlossen künftig bei den Wasserabnehmern eine jährliche Zählerablesung einzuführen und halbjährliche Akontozahlungen vorzuschreiben.   

Die Verbrauchsablesungen werden auf Grund der geänderten Wassergebührenordnung künftig zum 01. April eines jeden Jahres vorgenommen. Weiters wird eine halbjährliche Akontozahlung für Wasser- und Kanalzins jeweils für den 01. Oktober eines jeden Jahres festgesetzt. Die A-Konto-Zahlung hat dabei auf Grundlage einer anteiligen Berechnung des letzten tatsächlichen Abrechnungszeitraumes zu erfolgen.

 

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