Die Einfahrt von der Rohrerstraße in die Spitalgasse in Richtung Osten wird bis zur Einmündung in den Rosengartenweg gänzlich gesperrt. Zu- und Abfahrten ab Objekt „Nr. 5“ in die Spitalgasse werden ermöglicht, allerdings über den Rosengartenweg.
Beginnend mit 11. Jänner wird das Zeller Wohn- und Pflegeheim abgetragen und in der Folge eine gänzlich neue Bausubstanz, welche sich auch über den Bereich des gegenwärtigen Altersheim-Parkplatzes erstreckt, errichtet. Lediglich die Kapelle wird in den neuen Baukörpern integriert und soll damit weiterhin Bestand haben und erhalten bleiben.
Bis Ende März werden dadurch die Spitalgasse (Einfahrt Rosengartenweg) für Fußgänger sowie Kraftfahrzeuge gesperrt. Den Bewohnern der Spitalgasse – ab dem Objekt Nr. 5 in Richtung Osten – sowie deren Besuchern, Lieferanten usw., werden Möglichkeiten erschlossen, diese jederzeit an- bzw. von diesen abfahren zu können. Für die Sicherung der Absperrungen des östlichen Bereiches der Zufahrt in die Spitalgasse wird ein Sicherungsposten eingerichtet, der die Sperre während der Abbrucharbeiten überwacht und Zu- und Abfahrten regelt. Fußgänger können entsprechend dem Abtragungsfortschritt den östlich an das Altersheim anschließenden Fußweg in Form einer Verbindung zur Gerlosstraße nützen.
Während der Abtragung der beiden an die Gerlosstraße angrenzenden Baukörper (Stöcklgebäude und Osttrakt) erfolgt eine Sperre der nordseitigen Spur sowie des daran anschließenden Gehsteiges. Während der Abtragung des Osttraktes wird darüber hinaus auch die Sperre des Fußweges zwischen Spitalgasse und Gerlosstraße vorgenommen.
Ebenfalls bis Ende März wird es im Bereich der Gerlosstraße entsprechend dem Baufortschritt während der Abtragung der Bauteile „Stöcklgebäude“ und „Osttrakt“ - allerdings nur hinsichtlich der nördlichen Fahrspur sowie des nordseitigen Gehsteiges - für den gesamten Verkehr (Fußgänger als auch Radfahrer und motorisierte Fahrzeuge) zu Behinderungen kommen. Fußgänger werden dabei auf den südseitigen Gehsteig der Gerlosstraße umgeleitet. Für Kraftfahrzeuge gilt eine Wartepflicht bei bzw. für Gegenverkehr, was zusätzlich durch Sicherungsposten geregelt wird.
Es wird gebeten, diese während nahezu drei Monaten geltenden verkehrsregelnden Maßnahmen zu beachten und die vorgegebenen Sicherheitsaspekte einzuhalten.