Rad-Schiebestrecke auf dem Uferbegleitweg
Auf Zeller Gemeindegebiet ist entlang des Zillers der insbesondere während der wärmeren Jahreszeit stark frequentierte Zillertal-Radweg angeordnet. Dieser wird neben Radfahrern auf seiner gesamten Länge von Fußgängern sowie in einem kleineren Abschnitt nördlich der Brücke auch von Kraftfahrzeugen genutzt. Südlich an die Zillerbrücke anschließend sind zwei Gastgewerbebetriebe angeordnet, auch befindet sich hier das Pavillon-Areal mit einer Parkanlage und Ruhebänken. Durch spielende Kinder sowie Fußgänger ist es hier in der Vergangenheit immer wieder zu Gefahrensituationen im Konflikt mit Radfahrern gekommen.
Der als „Schiebezone“ ausgewiesene Bereich des Zillertal-Radweges zwischen Pavillon und Brücke,
links Blickrichtung Norden und rechts Blickrichtung Süden.
Durch den Bauausschuß wurde im gegenständlichen Zusammenhang beraten und dabei die Meinung vertreten, zwischen der Zillerbrücke und dem Ende des Pavillon-Areals – auf einer Länge von rund 130 Metern - einen „Gehweg“ gemäß § 52 lit. b Ziffer 17 nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung auszuweisen. Dem entsprechenden Antrag wurde unlängst durch Erlassung einer Verordnung seitens der Bezirkshauptmannschaft entsprochen. Beidseitig am Beginn des beschriebenen Bereiches wurden in diesen Tagen die erforderlichen Verkehrszeichen, welche einen durch Fußgänger zu benützenden Gehweg ausweisen, angebracht. Auch Bodenmarkierungen mit dem Vermerk „Schiebestrecke“ wurden erstellt. Daraus resultiert, daß das Radfahren zwischen der Zillerbrücke und dem Musikpavillon unstatthaft ist und Zweiräder geschoben werden müssen.