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Überprüfung Feuerlöscher


Wappen der Marktgemeinde

Seit jeher erfolgt durch die Marktgemeinde, um günstigere Preise zu erzielen, eine gesammelte Ausschreibung hinsichtlich der periodischen Überprüfung von in öffentlichen Baulichkeiten befindlichen Feuerlöschern. Seitens des Gemeinderates wurde fixiert, auch für Gemeindebürger diese Kontrollen zu organisieren. Aus diesem Grunde ist geplant, nicht nur für Gemeindebauten, sondern auch für Privatobjekte die Prüfung von Feuerlöschern auszuschreiben. Sollten Kontrollen erforderlich sein, möge bis 7. Oktober eine Meldung an das Gemeindeamt (2222-12) ergehen. Dabei ist anzugeben welche Anzahl von Pulver-, Schaum-, CO2- oder Nass-Löschern einer Überprüfung zu unterziehen sind.