Skip to main content

Digitale Amtstafel


Entsprechend den Bestimmungen des § 60 TGO (Tiroler Gemeindeordnung) hat eine Kundmachung von Verordnungen, sonstigen Rechtsakten und an die Allgemeinheit gerichtete Mitteilungen an der im Erdgeschoß des Gemeindeamtsgebäudes befindlichen Amtstafel zu erfolgen. Es wird ausdrücklich festgestellt, daß die gegenständliche „digitale Amtstafel“ die oben beschriebene Amtstafel der Marktgemeinde Zell am Ziller nicht ersetzt.