Informationen zum Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Zell am Ziller
Standesbeamter
Markus Wechselberger
Unterdorf 2, 6280 Zell am Ziller
Tel. 05282 2222-25
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Voranschlag:
Trauungsmöglichkeiten außerhalb der Amtsräume - im Regionalmuseum Zell
Trauungen sind auch in der Stube des Zillertaler Regionalmuseum möglich.
Ein kleiner Sektempfang sowie eine Jause kann über den Museumsverein Zillertal organisiert werden. Mitgebrachte Getränke und Speisen zur Hochzeit am Areal des Zillertaler Regionalmuseums sind nicht erlaubt. Details können mit den Standesbeamten besprochen werden.
Sektempfang sowie kleine Jause kann über denn Museumsverein organisiert werden. Selbstmitgebrachte Getränke und Speisen sind nicht erlaubt. Infos dazu im Standesamt.
Für die Benützung der Räumlichkeiten sowie dem Freigelände beim Zillertaler Regionalmuseum fallen zusätzliche Kosten für den Museumsverein in der Höhe von € 100,-- an.
Im Regionalmuseum gelten folgende Teilnehmerzahlen:
Bei Hochzeiten in der Stube gilt ein Höchstgrenze von max. 20 Personen (inkl. Brautpaar) und bei Hochzeiten vor dem Regionalmuseum gilt eine Höchstgrenze von max. 40 Personen (inkl. Brautpaar).
Trauungen werden auch an individuellen Plätzen durchgeführt. Dies ist aber nur in Absprache mit dem Standesbeamten möglich und wird nur während der Amtsstunden angeboten.
Für die Hochzeiten im Regionalmuseum sowie an individuellen Plätzen kommt zu den ca. € 100,-- bis € 200,-- an Bundes- und Verwaltungsabgaben noch eine zusätzliche Kommissionsgebühr von € 350,-- (laut Kommissionsgebührenordnung des Landes Tirol) zum Tragen.
Die genauen Gebühren und sonstige Informationen sind beim Standesbeamten Markus Wechselberger zu erfragen.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für eine Eheschließung benötigt:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- wenn Vorehe, Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Nachweise über die Auflösung der letzten Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
- Vaterschaftsanerkenntnisse der gemeinsamen Kinder
- Ausländische Staatsbürger benötigen eine Ehefähigkeitszeugnis (dieses erhält man beim Standesamt des Heimatortes)
Eheschließungen können seit dem 1. November 2013 auch ohne Trauzeugen oder mit nur einem oder wie bisher auch mit zwei durchgeführt werden.
Die Kosten sind je nach Eheschließungsfall verschieden.
Folgende Unterlagen werden für eine Geburt benötigt:
- Geburtsurkunde der Eltern
- falls verheiratet, Heiratsukunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- bei ausländischen Staatsbürgern den Personalausweis oder den Reisepass
- Allenfalls weiters vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die voreheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung der Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
- Namensbestimmung (wird meistens beim Geburtsstandesamt ausgefüllt)
- Kosten: Erstausstellung bis zum 2. Geburtstag des Kinder kostenlos
Die Erstausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt wie bisher beim Standesamt wo des Kind geboren wurde (z.B. Geburt im Krankenhaus Schwaz - Ausstellung der Urkunde durch das Standesamt Schwaz).
Jede weitere Urkunde, kann dann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt werden und diese wird auch von diesem Standesamt ausgestellt.
Kosten: € 9,30 pro Geburtsurkunde
Folgende Unterlagen werden für einen Sterbefall benötigt:
(Wird üblicherweise vom Bestatter vorgenommen)
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatrechtsbestätigung
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
Kosten: € 9,30 pro Sterbeurkunde
Folgende Unterlagen werden für einen Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- sind die Eltern nicht verheiratet, die Geburtsurkunden der Eltern
Kosten: bei Erstausstellung bis zum 2. Geburtstag des Kindes kostenlos
danach € 39,60 je Staatsbürgerschaftsnachweis